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   BVerwG, 13.08.2015 - 4 BN 29.15   

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BVerwG, 13.08.2015 - 4 BN 29.15 (https://dejure.org/2015,22894)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2015 - 4 BN 29.15 (https://dejure.org/2015,22894)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2015 - 4 BN 29.15 (https://dejure.org/2015,22894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Bestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei einem Normenkontrollantrag im Baunachbarrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95

    Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2015 - 4 BN 29.15
    Das Oberverwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit den von der Beschwerde angeführten Beschlüssen des Senats vom 22. September 1995 - 4 NB 18.95 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 108 S. 50) und vom 4. Juni 2008 - 4 BN 13.08 - (BauR 2008, 2031 Rn. 5) angenommen, dass einem Normenkontrollantrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (UA S. 6).

    Die Beschwerde legt nicht dar, dass eine weitere Bebauung des Plangebiets unabhängig von der Wirksamkeit des angegriffenen Bebauungsplans planungsrechtlich zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 1995 - 4 NB 18.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 108 S. 51).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2015 - 4 BN 29.15
    Inwieweit eine Divergenz zu dem zum Baunachbarrecht ergangenen Senatsurteil vom 25. Januar 1974 - 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294) sowie zu dem das Abgabenrecht betreffenden Beschluss vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 - (BVerwGE 56, 172) gegeben sein könnte, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2015 - 4 BN 29.15
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlich, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2015 - 4 BN 29.15
    Liegt die Antragsbefugnis vor, ist regelmäßig auch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis gegeben (BVerwG, Urteil vom 23. April 2002 - 4 CN 3.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 156 S. 87).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2015 - 4 BN 29.15
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2015 - 4 BN 29.15
    Das Oberverwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit den von der Beschwerde angeführten Beschlüssen des Senats vom 22. September 1995 - 4 NB 18.95 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 108 S. 50) und vom 4. Juni 2008 - 4 BN 13.08 - (BauR 2008, 2031 Rn. 5) angenommen, dass einem Normenkontrollantrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (UA S. 6).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2015 - 4 BN 29.15
    Inwieweit eine Divergenz zu dem zum Baunachbarrecht ergangenen Senatsurteil vom 25. Januar 1974 - 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294) sowie zu dem das Abgabenrecht betreffenden Beschluss vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 - (BVerwGE 56, 172) gegeben sein könnte, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2015 - 4 BN 29.15
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

    Das Vorliegen dieser jedenfalls für einen Windpark der vorliegend in Rede stehenden Größe komplexen Voraussetzungen ist nicht inzident im Rahmen der Zulässigkeit dieses Antrages zu prüfen, zumal das Normenkontrollgericht grundsätzlich gar nicht befugt ist, den Sachverhalt zur Klärung des Rechtsschutzbedürfnisses von Amts wegen weiter aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.4.2018 - 4 BN 11/18 -, juris, Rn. 10, m. w. N.); insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von der mittelbar von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in Bezug genommen Konstellation, in der sich die Zulässigkeit eines Wohnhauses in einem nachfolgend überplanten Bereich (offenbar unschwer) bereits aus § 34 BauGB ergab (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 13.8.2015 - 4 BN 29/15 -, juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 1 KN 191/17

    Wie ist die Überplanung einer Kompensationsfläche abzuwägen?

    Das Vorliegen dieser jedenfalls für einen Windpark der vorliegend in Rede stehenden Größe komplexen Voraussetzungen ist nicht inzident im Rahmen der Zulässigkeit dieses Antrages zu prüfen, zumal das Normenkontrollgericht grundsätzlich gar nicht befugt ist, den Sachverhalt zur Klärung des Rechtsschutzbedürfnisses von Amts wegen weiter aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.4.2018 - 4 BN 11/18); insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von der mittelbar von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in Bezug genommen Konstellation, in der sich die Zulässigkeit eines Wohnhauses in einem nachfolgend überplanten Bereich (offenbar unschwer) bereits aus § 34 BauGB ergab (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 13.8.2015 - 4 BN 29/15).
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